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6 - Hof Wettberg (Hohle Grund 3)

Text der Infotafel: Der Wettbergsche Hof, ein Ackermannhof, lässt sich bis ins 17. Jh. im Besitz der Familie zurückverfolgen. Die acht Ackermänner in Wallenstedt, auch Vollmeier genannt, bewirtschafteten mit mindestens drei Hufen Land (etwa 90 Morgen) die größten Höfe.
An der Backsteinscheune im Hintergrund, 1870 von Ackermann Heinrich Wettberg und Johanne Magdalene Wettberg in Auftrag gegeben, sind im Giebel zwei Steinplatten mit den Namen, dem Baujahr und folgendem Spruch eingelassen:
Der Segen des Herrn macht reich. Macht reich ohne Mühe
Das Foto aus dem 19. Jh. zeigt den Hof mit Blick vom Standort der großen Scheune.

Der Hof Wettberg ist neben dem Brunotteschen Hof einer der beiden denkmalgeschützten Höfe in Wallenstedt.  

Nach dem über die Jahrhunderte mehrfach modifizierten Pachtrecht, dem Meierrecht, wurden die „Ackerleute“ seit dem 17. Jahrhundert „Meier“ genannt. Ein Bauer war Meier, wenn er Land des Grundherrn (Grundherren waren der Landesherr, die Kirche und der Adel) zu Meierrecht besaß, schriftlich festgehalten in einem Vertrag, dem Meierbrief. Er beschrieb die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Der Grundherr hatte die Schutzpflicht gegenüber seinem Meier; der war zu sorgfältiger Hofbewirtschaftung und pünktlicher Ablieferung des Meierzinses verpflichtet. Nur bei anhaltenden groben Verstößen konnte der Grundherr den Meier „abmeiern“.

Der Wettbergsche Hof war ein solcher Meierhof und die Wettbergs als Meier seit dem 17. Jahrhundert nachgewiesen. Er gehörte zu den großen des Dorfes und rivalisierte offensichtlich mit den Brunottes auf dem Hof gegenüber (Hohe Grund 4), so beispielsweise in der Schafzucht.

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